Fahrtenschreiber für Wohnmobile – Entwarnung aus der EU
In letzter Zeit gab es einige Verwirrung um Fahrtenschreiber, die nun plötzlich auch für schwere Wohnmobile über 7,5 Tonnen mit Anhänger sowie solche mit einer speziellen Ladevorrichtung, mit deren Hilfe Autos oder Motorräder in eine großräumige Heckgarage gelangen können, gelten sollte. Pünktlich zum Start ins neue Jahr gab es Entwarnung.
Fahrtenschreiber werden eigentlich nur in gewerblich genutzten Lkw benötigt. Dort gilt eine entsprechende Pflicht seit vielen Jahren. Man möchte damit das Einhalten von Ruhezeiten und Lenkzeit-Limits überprüfen und nachvollziehen können. In diesem gewerblichen Zusammenhang sind Fahrtenschreiber sinnvoll und tragen, zumindest indirekt, zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr bei. Nun aber auch in Wohnmobilen?
Würde man das Vorhaben tatsächlich in die Tat umsetzen, so würde dies rund 25.000 Kombinationen aus schwerem Wohnmobil und Anhänger betreffen, etwa 2,5 Prozent des Bestandes. Hinzu kämen jene, mit einem „Fahrzeug in Heckgarage“ System. Dies beträfe nochmals rund 4.700 Wohnmobile, etwa 0,5 Prozent des Bestandes.
Nun hat sich die Europäische Kommission nach der Gesetzesvorlage und einer entsprechenden Beratung im Parlament gegen eine verpflichtende Fahrtenschreiber-Regelung ausgesprochen, sofern die betreffenden Wohnmobile nicht gewerblich genutzt werden. Laut EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten diese nicht gewerblichen Reisemobile ausdrücklich von den Lenk- und Ruhezeiten und auch von den Fahrtenschreiber-Vorschriften ausnehmen können. Damit reagiert die EU-Kommission auf ein EuGH-Urteil, was in letzter Zeit zu Rechtsunsicherheit geführt hat. Private Nutzer befinden sich rechtlich nun wieder auf der sicheren Seite und müssen keine Mehrkosten befürchten.
Auch der Caravaning Industrieverband Deutschland, CIVD, bezeichnet die hierzulande aktuell geltende Auslegung als praxisfern und unverhältnismäßig. Vom bürokratischen Aufwand ganz zu schweigen. So hat sich auch der CIVD gemeinsam mit Reisemobilherstellern konsequent dafür eingesetzt, privat genutzte schwere Reisemobile von der Fahrtenschreiber-Verpflichtung auszunehmen. In der Initiative der Europäischen Kommission sieht der CIVD ein wichtiges Signal für Fahrer und Hersteller schwerer Reisemobile sowie einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung, die dazu führt, die realitätsferne Regelung zu korrigieren
Nun hoffen der CIVD und alle Betroffenen auf eine zügige Umsetzung dieser EU-Vorlage durch die Bundesregierung.
Textquelle: Sales Verlag
Quelle: Autoren-Union Mobilität/Michael Kirchberger






